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DIE LINKE in Düsseldorf hat sich am Freitag solidarisch an die Seite zweier Genossen gestellt, die wegen des Verdachtes auf Hausfriedensbruch angeklagt sind. Zwölf Genossinnen und Genossen waren vor Ort als gegen die beiden die Anklage verlesen wurde. Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie auf einer Leiharbeitsmesse in den Räumen der Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf ihr Demonstrationsrecht wahrgenommen hatten, um gegen diese zu protestieren. Nils Böhlke, Mitglied des Kreisvorstandes, war ebenfalls vor Ort und erklärte: „Das Bundesverfassungsgericht hat gerade geurteilt, dass das Demonstrationsrecht auch in einem privaten Flughafen gelten muss. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, weshalb dann das Demonstrationsrecht nicht auch auf einer öffentlichen Veranstaltung in einer öffentlichen Behörde gelten darf.“ Weiter erklärte Böhlke „Die Staatsanwaltschaft sollte sich eingestehen, dass es keine Grundlage für diese Anklage gibt. Dass sie jetzt eine Vertagung für einen Fall erwirkt hat, der bereits 18 Monate zurückliegt, zeigt wie substanzlos die Vorwürfe sind. Auf jeden Fall werden auch beim Folgetermin wieder viele Genossinnen und Genossen vor Ort sein, um die beiden zu unterstützen.“