Schöne Kommunistin Wagenknecht im BILD-Verhör "Der Wohlstand auf der Kö ist unerträglich!" Mehr...
Die bisherige Europaparlamentarierin Sahra Wagenknecht (39) soll für die Linken als Kandidatin für den Süden der Stadt zur Bundestagswahl am 27. September antreten. Mehr...
Düsseldorf (RP) Bei der Bundestagswahl könnte es im Wahlkreis 108 (Düsseldorf-Süd) zu einem prominenten Duell kommen. Der Kreisvorstand der Linkspartei hat Sahra Wagenknecht aufgefordert, gegen die Parlamentarische Staatssekretärin Karin Kortmann (SPD) anzutreten. Mehr...
Düsseldorf. Die bisherige Europaparlamentarierin Sahra Wagenknecht soll für Die Linke im Wahlkreis 108 (Düsseldorf-Süd) zu den Bundestagswahlen antreten. Mehr...
Frank Laubenburg (42) führt die Reserveliste der Linken bei der Kommunalwahl an. Das ist das Ergebnis eines Parteitages am Wochenende. Laubenburg gehört seit 1999 dem Rat an. Mehr...
Wirbel am Tag vor der Entscheidung über den Bau des Kö-Bogens im Rat: Die Linksfraktion hat die Bezirksregierung aufgefordert, zu überprüfen, ob der Sieger im Wettbewerb für die Bebauung des Jan-Wellem-/Schadowplatzes die Vorgaben für die Teilnahme erfüllt hätte. Mehr...
Wieder ist Eller im Fokus der rechtsradikalen Szene: Für heute Nachmittag hatte eine Gruppierung von Nationalisten eine Demonstration auf dem Gertrudisplatz angemeldet. Mehr...
Die Vorwürfe waren heftig, die Konsequenzen wurden gestern gezogen: Die Stadtsparkasse dreht ihrer Tochtergesellschaft "equity partners" den Geldhahn zu. Das hat der Verwaltungsrat nach NRZ-Informationen beschlossen. Mehr...
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DIE LINKE in Düsseldorf hat sich am Freitag solidarisch an die Seite zweier Genossen gestellt, die wegen des Verdachtes auf Hausfriedensbruch angeklagt sind. Zwölf Genossinnen und Genossen waren vor Ort als gegen die beiden die Anklage verlesen wurde. Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie auf einer Leiharbeitsmesse in den Räumen der Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf ihr Demonstrationsrecht wahrgenommen hatten, um gegen diese zu protestieren. Nils Böhlke, Mitglied des Kreisvorstandes, war ebenfalls vor Ort und erklärte: „Das Bundesverfassungsgericht hat gerade geurteilt, dass das Demonstrationsrecht auch in einem privaten Flughafen gelten muss. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, weshalb dann das Demonstrationsrecht nicht auch auf einer öffentlichen Veranstaltung in einer öffentlichen Behörde gelten darf.“ Weiter erklärte Böhlke „Die Staatsanwaltschaft sollte sich eingestehen, dass es keine Grundlage für diese Anklage gibt. Dass sie jetzt eine Vertagung für einen Fall erwirkt hat, der bereits 18 Monate zurückliegt, zeigt wie substanzlos die Vorwürfe sind. Auf jeden Fall werden auch beim Folgetermin wieder viele Genossinnen und Genossen vor Ort sein, um die beiden zu unterstützen.“