16. November 2011

Der große Mindestlohn-Bluff der CDU

Lutz Pfundner, Sprecher des Kreisverbandes DIE LINKE. Düsseldorf

„Lohnuntergrenze“ ist das neue Schlagwort der CDU. In den Medien wird von einer 180- Grad-Wende geschrieben,  Arbeitgeberpräsident Hundt regt sich künstlich auf und DGB-Vorsitzender Günter Sommer freut sich über die späte Einsicht der CDU. Aber ist das wirklich ein Politikwechsel der CDU? Natürlich nicht, es sind nur semantische Spielereien. Von der Leyen bringt es auf den Punkt: „Das Entscheidende ist, nicht durch die Politik darf die Lohnuntergrenze festgelegt werden, sie soll nicht politisiert sein, sondern sie muss von den Tarifparteien festgelegt werden. Gewerkschaften und Arbeitgeber, das sind die Experten in eigener Sache, die wissen in der Branche selber, was ist der richtige Punkt, dass keine Arbeitsplätze zerstört werden, aber ein fairer Lohn gezahlt wird. Und dieses Prinzip möchten wir gerne in eine Findung der Lohnuntergrenze festschreiben“ (Interview am 31. 10. im Deutschlandfunk).

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sollen sich also zusammensetzen und den Mindestlohn finden. Dafür brauchen wir keine CDU. Das ergibt sich aus der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz. Arbeitnehmer dürfen sich zu Gewerkschaften zusammenschließen und von den Arbeitgebern fordern, dass die Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt werden. Weigern sich die Arbeitgeber haben die Arbeitnehmer das Recht zu streiken. Sind die Gewerkschaften schwach und können sie keinen Druck aufbauen, gibt es auch schlechte Tarifverträge - siehe Friseurhandwerk oder Sicherheitsdienste. Sind die Gewerkschaften stark, so setzen sie Tarifverträge durch, von denen die Menschen auch gut leben können - siehe Metallindustrie, Chemie oder Druckindustrie. Die entlarvende Stellungnahme von der Leyens wurde jetzt durch den CDU-Beschluss auf dem Parteitag noch unterboten. Jetzt sollen sich nur da, wo keine Tarifverträge bestehen, Gewerkschaften und Arbeitgeber in einer Kommission zusammensetzen und eine „Lohnuntergrenze“ festlegen. Das Friseurhandwerk, die Sicherheitsdienste, das Hotel und Gaststättengewerbe und viele Bereiche mit Armutslöhnen haben bereits Tarifverträge. Dort soll sich nichts ändern. In den Bereichen, in denen Gewerkschaften gar nicht oder so schwach vertreten sind, dass Tarifverträge überhaupt nicht durchgesetzt werden konnten, sollen jetzt in Kommissionen Lohnuntergrenzen abgeschlossen werden. Das Rätsel ist, welche Bereiche meint die CDU?. Zeitschriftendrückerkolonnen, Spargelstecher oder Bordellbeschäftigte? Es gibt so gut wie keine Branche, in der nicht zumindest Hungerlöhne in Tarifverträgen festgeschrieben sind. Es gibt allerdings Unternehmen, die die Tarifbindung durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband verhindern. Aber auch da bringt der Beschluss keinen Vorteil. Diese Unternehmen sind bereits jetzt als einzelner Betrieb Tarifvertragspartei. Die Gewerkschaften können einen Betriebstarifvertrag fordern und den Betrieb bestreiken.

Mit ihrem Beschluss will die CDU Mindestlöhne verhindern und Hungerlöhne festschreiben. Formal macht sie nach außen Theater untereinandere, aber auch die Sozialausschüsse unter Laumann spielen mit. Die Arbeitgeberverbände lachen sich ins Fäustchen und zeigen sich nach außen von der CDU enttäuscht. Die FDP wird sich mit großen Bedenken auch auf den Trick einlassen und die Öffentlichkeit wird mit der Lüge getäuscht werden, es gäbe jetzt einen Mindestlohn bzw. eine Lohnuntergrenze.

Mindestlohn ist etwas ganz anderes. Er ist eine allgemein gültige, flächendeckende Absicherung der arbeitenden Menschen vor Lohndumping, Armut und skrupelloser Ausbeutung. Er muss eine gesetzliche Grenze festlegen, die bei der tarifvertraglichen Lohnfindung nicht unterschritten werden darf. Dies gibt es im übrigen bei vielen gesetzlich geregelten Mindestnormen für Arbeitsbedingungen. So gibt es ein Bundesurlaubsgesetz, dass einen Mindesturlaub für alle arbeitenden Menschen festlegt. In Tarifverträgen dürfen längere aber nicht kürzere Urlaubszeiten vereinbart werden. Das gleiche gilt bei der Arbeitszeit oder Lohnfortzahlung, bei Zuschlagsregelungen für Überstunden, Sonntags und Nachtarbeit oder bei Maschinenbesetzungen usw. Niemand kommt auf die Idee, damit wäre die Tarifautonomie zerstört. Auch bei einem flächendeckenden Mindestlohn von 10 Euro, wie ihn DIE LINKE fordert, wird es weiter Tarifverhandlungen und Tarifverträge geben, die über diesen 10 Euro liegen. Dies wird auch in Zukunft von der Kampfkraft der Gewerkschaften abhängen.

Die CDU versucht die Arbeitnehmerschaft auszutricksen. Unsere Antwort muss eine verstärkte Offensive für unsere Forderung nach einem flächendeckenden, gesetzlichen  Mindestlohn von mindestens 10 Euro sein.