LINKE NRW reicht Klage ein: Demonstrieren ist ein Grundrecht, keine Straftat!

DIE LINKE NRW
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Der Polizeieinsatz anlässlich der Demonstration „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ am 26. Juni 2021 in Düsseldorf hat ein juristisches Nachspiel. Nach umfänglicher Prüfung haben Mitglieder des Landesvorstands der Partei DIE LINKE am Mittwoch, den 25. August Klage eingereicht. Dazu erklärt Amid Rabieh, innenpolitischer Sprecher von DIE LINKE NRW: „Der mehr als fünf Stunden anhaltende Polizeikessel, von dem auch Teile des Demonstrationsblocks der LINKEN betroffen waren, war unverhältnismäßig und illegal. Die Feststellungsklage, die wir jetzt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht haben, ist der erste Schritt. Wenn das Gericht die Rechtswidrigkeit bestätigt hat, werden wir auch prüfen lassen, ob die durchgeführte Einkesselung nicht strafrechtlich relevantes Verhalten war.“

Außerdem kritisiert DIE LINKE scharf, dass die Polizei sogar die Akteneinsicht zu dem Vorgang verweigert. „Wir werden das nicht hinnehmen und haben deswegen auch Klage auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingereicht“, so Amid Rabieh weiter, der zusammen mit weiteren Mitgliedern des Landesvorstands der Partei über Stunden ohne ersichtlichen Grund von der Polizei festgehalten wurde. „Es geht hier um einen Präzedenzfall, mit dem wir grundsätzlich mehr Transparenz bei der Aufarbeitung von Polizeieinsätzen durchsetzen wollen.“

DIE LINKE NRW ruft außerdem dazu auf, sich an der nächsten Großdemonstration gegen das geplante NRW-Versammlungsgesetz an diesem Samstag, den 28. August in Düsseldorf zu beteiligen.

„Die Weigerung der Polizei, die Vorgänge während der Demonstration transparent zu machen, unterstreicht die offensichtlich weiterhin fehlende Kooperationsbereitschaft“, sagt Fotis Matentzoglou, Mitglied im Landesvorstand von DIE LINKE NRW. „Wir werden uns von dem völlig aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz nicht einschüchtern lassen. Nach den Erfahrungen im Juni werden Abgeordnete unserer Partei die Demonstration als parlamentarische Beobachter begleiten. Wir hoffen und erwarten, dass die Polizei diesmal deeskalierend in Erscheinung tritt, und dass ihr somit eine weitere Klage erspart bleibt. Die Behörden müssen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit achten und dürfen eine ordnungsgemäße Durchführung der Demonstration bis zu ihrem Ende nicht erneut torpedieren."

Die große Bündnis-Demonstration, zu der inzwischen mehr als 150 Organisationen aufrufen, beginnt um 13 Uhr am Rheinpark an den Rheinterrassen in Düsseldorf