CUII - Zensur im Netz
Schon was von CUII gehört? Nein? Kein Wunder, ist es doch klammheimlich beschlossen worden. Die CUII-Initiative hat einen Zweck, und zwar private Netzsperren ohne Gerichtsbeschluss! Das Thema ist so alt wie es das Internet gibt. Vor zwölf Jahren war es das Zugangserschwerungsgesetz
Doch jetzt kehren Netzsperren wieder zurück. International werden sie vor allem von autokratischen Regimen eingesetzt, um ihre Bevölkerung von wichtigen Informationen abzuschneiden. Ist eine solche Sperrinfrastruktur einmal eingerichtet, besteht natürlich die Gefahr, die Sperrungen auf weitere "Problemfelder" auszuweiten. Drehte sich die Auseinandersetzung 2009 noch um Netzsperren gegen die Verbreitung von dokumentiertem Kindesmissbrauch, warnten Netzpolitiker und Aktivisten schon damals, dass auch die Unterhaltungsindustrie dieses Instrument zur Durchsetzung von Urheberrechten einfordern würde. Dies soll nun mit der CUII umsegelt werden. Das Problem ist das die CUII sich Größenteils aus privatwirtschaftlichen Unternehmen zusammen setzt. Darunter zählen die großen Provider in Deutschland wie die Telekom, Vodafone oder 1und1 aber auch Anbieter der Unterhaltungsbranche wie Sky. Diese Firmen entscheiden künftig ohne jeglichen Beschluss, was eine Urheberrechtsverletzung darstellt und was nicht. Am Ende könnten dann Telekom und Co. hergehen und Internetseiten mit diesen Inhalten für ihre Kunden sperren.
Wie funktioniert das Ganze? Die Rechteinhaber stellen einen Sperr-Antrag. Dieser Antrag wird von einem unabhängigen, anonymen Prüfausschuss geprüft. Diese geben dann eine Sperr-Empfehlung an die Provider. Diese können dann im eigenen Ermessen die Sperrungen durchführen. Das ganze geschieht unabhängig von deutschen Gerichten. Wer sitzt im Ausschuss? Nach welchen Regeln wird entschieden? Transparenz Fehlanzeige! Gibt es gar kein Kontrollgremium? Doch! Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen… diese ist nur leider nicht für ihre Netzneutralität bekannt. Vielmehr sieht sie DNS-Sperren gar nicht erst als Verletzung der Neutralität. Zusammenfasst: Das Kontrollgremium findet Netzsperren völlig legitim.