Niemand hat die Absicht uns abzuhören
Vor einiger Zeit geisterte die Schreckensmeldung eines Abhörgesetzes durch die Medien. Genauer gesagt die Innenminister der deutschen Bundesländer wollten rechtliche Grundlagen dafür schaffen, die Privatsphäre der Bürger*innen auszuspionieren. Sie hätten unter Berufung auf eine Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz (IMK), gern Zugriff auf Daten von sogenannten Sprachassistenten. Die Rheinische Post schrieb etwa "Beweissicherung von Alexa, Siri und Co. – Der digitale Lauschangriff".
Die Beschlussvorlage der Innenminister lautet im Kern, dass die Polizei künftig mehr tun müsse, um digitale Daten besser verstehen und auswerten zu können. Soweit so schlecht? Die Krux an der ganzen Sache, unser jetziges Strafgesetz sieht ausspionieren und abhören bereits vor. So heißt es beispielsweise im Paragraf 94 der Strafprozessordnung (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen. Unter Gegenstände zählt auch Alexa oder ein intelligenter Kühlschrank. Weiter heißt es auch (2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme. Und Paragraf 100c StPO erlaubt es sogar den Ermittlern, den Wohnraum akustisch zu überwachen "(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden…", heißt es im Gesetzestext. Dazu könnte die Polizei theoretisch auch die Mikrofone der Smart-Home-Geräte benutzen.
Unsere Ex Justizministerin Katharina Barley hat jüngst zwei Gesetzentwürfe des Bundesheimatmuseums Seehofer blockiert, den für ein IT-Sicherheitsgesetz und den für ein neues Verfassungsschutzgesetz. Beide sind nach Meinung des Innenressorts dringend notwendig. Nach Einschätzung des Justizressorts jedoch gehen sie viel zu weit und enthalten Forderungen, die rechtlich ungeklärt sind. Übrigens Konstantin von Notz wollte im April von der Bundesregierung erfahren, ob die Nutzung solcher Smart-Home-Assistenten "erhebliche Risiken für die Privatheit der Nutzerinnen und Nutzer" darstelle. Die Antwort lautete "Die Nutzung seit das Ergebnis einer individuellen Risikoabschätzung des Nutzers. Diese hängt maßgeblich vom Vertrauen des Nutzers in den Bereitsteller entsprechender Dienste ab". Das könnte man jetzt auch als "Wer sich Alexa und Co. ins Wohnzimmer stellt, ist selbst schuld" interpretieren.
Ende der Geschichte? Der Staat muss sich aus den privaten Lebensräumen der Bürger*innen raushalten. Als seien Staatstrojaner nicht schon schlimm genug. Eine Ausweitung der Gesetze zur Spionage im Wohnzimmer muss verhindert werden.