Briefwahl läuft!

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 13. September 2020 statt.

Bei den Kommunalwahlen werden die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister, der Rat und die Bezirksvertretungen gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die am Wahltag

  • Deutsche oder EU-Bürger sind,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen in der Zeit vom 10. bis zum 23. August 2020 zugestellt. Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, dann melden Sie sich bitte umgehend – gerne telefonisch (Hotline: 0211 89-93368) – beim Amt für Statistik und Wahlen.

Sind Sie irrtümlich als Wahlberechtigte bzw. Wahlberechtigter nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden, so können Sie in der Zeit vom 24. bis zum 28. August 2020 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Statistik und Wahlen einen auf Eintragung gerichteten Einspruch gegen da

Wählerverzeichnis erheben. Die erforderlichen Beweismittel sind im Zweifel beizubringen.

Wahlberechtigte, die sich gewöhnlich und am 09. August 2020 (Stichtag) in Düsseldorf aufhalten bzw. aufgehalten haben, ohne für eine Wohnung in oder außerhalb Düsseldorfs gemeldet zu sein (zum Beispiel Personen ohne festen Wohnsitz), können in der Zeit vom 10. August bis zum 23. August 2020 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag auf Eintragung ist bis zum 23. August 2020 (Posteingang) beim zuständigen Amt für Statistik und Wahlen schriftlich oder persönlich zu den Öffnungszeiten zu stellen. Der Antrag  muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die genaue Anschrift der/des Wahlberechtigten (zum Beispiel die Anschrift der Unterkunft, in der sich diejenige/derjenige gewöhnlich aufhält) enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, um Ihre Wahl in den eigenen vier Wänden durchzuführen oder um nicht in dem Ihnen zugeteilten Wahlraum/Stimmbezirk zu wählen, sondern in einem anderen Wahlraum/Stimmbezirk in Ihrem Wahlbezirk, können Sie zum Beispiel einfach und schnell unser Online-Formular nutzen, welches Ihnen hier zur Verfügung steht. Hierfür benötigen Sie keine Wahlbenachrichtigung. Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, Mail, Fax, Brief) zusenden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Der persönlich zu stellende Ant

rag muss den vollständigen Vor-und Zunamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Düsseldorf und das Geburtsdatum enthalten. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Wahlscheine können bis zum 11. September 2020, 18 Uhr, beantragt werden. Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen, ist eine Zustellung bis zum nächsten Tag nicht sichergestellt! Wenn Sie einen Wahlschein beantragt haben, dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine Wahlberechtigte bzw. ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihr/ihm bis Samstag, 12. September 2020, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Voraussichtlich können Sie ab dem 17. August 2020 Ihre Stimme auch per Briefwahl vor Ort im Amt für Statistik und Wahlen abgeben. Sie benötigen lediglich einen Lichtbildausweis, nach Möglichkeit bringen Sie bitte auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Bitte bedenken Sie dabei, dass es aufgrund der Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Rahmen von Corona zu langen Wartezeiten kommen kann und sehen Sie nach Möglichkeit von einem persönlichen Besuch ab.

Sie möchten gerne wissen, in welchem Kommunalwahlbezirk oder Stadtbezirk Sie wohnenund wählen können? Sie sind wahlberechtigt und möchten uns am Wahltag im Wahllokal unterstützen? Oder Sie möchten bei der Kommunalwahl kandidieren? Zu diesen Themen finden Sie unter den nachfolgenden Links jeweils weitere Informationen: