Dachaufbau Grafenberger Allee 190

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

 

zur Sitzung der BV 2 am 24.01.2023 stelle ich als Vertreterin Der Linken in der BV folgenden Anfrage:

 

Es wurde ein massiver Dachgeschossausbau durchgeführt, der sich weder in Größe noch im Stil und der Gestaltung des Daches bzw. Ausmaßen in die Nachbarbebauung eingliedert.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

1. Wenn nach § 34 gebaut wird, wird gefordert, dass sich das Gebäude bzw. ein Ausbau in Stil, Ausmaßen, Größe, Dachgestaltung etc. in die Nachbargebäude eingliedert. Ist dies bei einem Bebauungsplan nicht der Fall?

 

2. In dem vorliegenden Bebauungsplan ist lediglich die Geschossigkeit festgelegt, die hier nicht überschritten wird. Andere Kriterien, wie Dachgestaltung, Stil, Ausmaße werden im Bebauungsplan nicht erwähnt. Ist dies in diesem Fall nicht gefordert und notwendig?

 

3. Muss, falls der Ausbau sich nicht in die Nachbarbebauung eingliedert und erhebliche Änderungen des Daches, eine deutliche Auskragung und Stiländerung erfolgt, nicht die zuständige BV eingeschaltet werden?

 

 

gez. Monika Müller-Klar