Schallende Ohrfeige für die Hartz IV-Parteien - LINKE für sanktionsfreie Mindestsicherung
Das Berliner Sozialgericht hält die Hartz IV-Regelsätze für nicht verfassungskonform. Sie seien zu niedrig angesetzt und verletzten das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Dr. Carolin Butterwegge, NRW Landtagsabgeordnete der 15. Periode und Sozialexpertin der LINKEN, sieht in dem Urteil „eine schallende Ohrfeige für die Hartz-IV Parteien CDU, FDP, SPD und Grüne. Sie haben bei der Neuberechnung der Regelsätze 2011 nach wochenlangem Tauziehen um 5 Euro mehr oder weniger einen faulen Kompromiss auf dem Rücken der Armen geschlossen. Dies ist vom Berliner Sozialgericht zu Recht kassiert worden.“
DIE LINKE kritisiere schon lange die statistischen Tricksereien in der Berechnung der Regelsätze und hatte die Forderung nach verfassungsgemäßen Regelsätzen auch in den Landtag NRW eingebracht. Bis heute weigert sich aber die Landesregierung in diese Richtung tätig zu werden – zum Beispiel durch die Umsetzung einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese Verweigerungshaltung stößt auch bei Sozialverbänden auf Kritik.
„Es bleibt dabei: Hartz-IV ist mit den sozialen Grundrechten nicht zu vereinbaren: Die anderen Parteien sind aufgefordert, hier endlich tätig zu werden und gemeinsam mit der LINKEN eine bedarfsdeckende, sanktionsfreie Mindestsicherung einzuführen!“
Ein erste Möglichkeit biete sich heute im Bundestag: Hier wird heute auf Antrag der LINKEN die Abschaffung der Sanktionspraxis gegen Hartz IV-Beziehende beraten. „Sanktionen sind staatlich geförderte Armut. Sie kürzen die Leistungen für Hartz-IV-Betroffene und ihre Familien noch weiter unter das Existenzminimum. Wir erwarten, dass insbesondere Abgeordnete von SPD und Grünen, die die Sanktionspraxis in der Vergangenheit kritisiert haben, sich unserem Antrag anschließen. Deshalb haben wir namentliche Abstimmung beantragt.“, so Butterwegge.
Zuletzt wurde bekannt, dass 2011 ein Rekordhoch an Sanktionen verhängt wurde. In NRW waren rund 35 700 Menschen betroffen, deren karger Regelsatz von damals 364 Euro im Durchschnitt um rd. 92 Euro gekürzt wurde.

