Fünfzehn Prozent der Beschäftigten in Düsseldorf arbeiten zu Niedriglöhnen
Es ist ein Skandal, wie viele Beschäftigte in der Hochpreis-Stadt
Düsseldorf mit Niedriglöhnen abgespeist werden. Ein flächendeckender
gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde ist längst
überfällig“, erklärt der Kreisvorsitzende der LINKEN. Düsseldorf, Christian
Jäger. Laut einer Anfrage der Fraktion der LINKEN im Bundestag bei der
Bundesagentur für Arbeit liegt in Düsseldorf der Anteil der
Vollzeitbeschäftigten, die lediglich einen Lohn unterhalb der
Niedriglohnschwelle von 1.802 Euro erhalten, bei 15 Prozent. Das sind in
Düsseldorf 42.783 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
In Anbetracht dieser Zahlen fordert Jäger: „Die Ausbreitung von Niedriglöhnen muss endlich
gestoppt werden!“
„In einer Stadt mit nahezu 400 Millionären bekommen über 4400 sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte Hartz IV-Leistungen, weil in der Regel ihr Lohn nicht zum Leben reicht. Ein
flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn nutzt nicht nur den Beschäftigten. Auch die
Steuerzahler würden entlastet.“, so der Kreissprecher der LINKEN weiter.
Mittlerweile 40 Prozent der Arbeitsangebote in Düsseldorfer sind schlecht bezahlte
Zeitarbeitsstellen. DIE LINKE fordert ein Verbot der Leiharbeit und als ersten Schritt Gleichen
Lohn für gleiche Arbeit mit einem Flexizuschlag von 10 Prozent.
„Gerade Leiharbeiter werden zu skandalös niedrigen Löhnen beschäftigt; wir unterstützen die
Forderung unserer Bundestagsfraktion nach der Abschaffung des Tarifvorbehaltes und fordern
den DGB auf, keinen neuen Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche abzuschließen.“
DIE LINKE unterstützt auch die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum 1. Mai
dieses Jahres nach neuen Regelungen für gute Arbeit. Insbesondere den Beschäftigten im
Einzelhandel versicherte DIE LINKE ihre Solidarität und praktische Unterstützung in den
kommenden Wochen. Die Verkäuferinnen und Verkäufer kämpfen im Einzelhandel zurzeit für
eine Erhöhung der Löhne und wollen die Angriffe der Arbeitgeber auf bestehende Regelungen zu
Arbeitszeit und Zuschlägen abwehren.
