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Achenbachstr. 78

Ben Klar

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 26.02.2019: Seit Jahren stehen Wohnungen in der Achenbachstr. 78 leer. Damit werden dem Wohnungsmarkt dringend benötigter Wohnraum entzogen.

Deshalb stelle ich als Vertreter der LINKEN folgende Anfrage: 

  1. Ist der Verwaltung der Leerstand bekannt?
     
  2. Hat die Verwaltung Kontakt mit den Eigentümern?
     
  3. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung darauf einzuwirken, dass die Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden und wäre eine Zweckentfremdungs-/Leerstandsverordnung ein geeignetes Instrument?

Mit freundlichen Grüßen

Ben Klar

 

Antwort der Verwaltung am 26.02.2019

zu den Fragen 1 - 3: Das Objekt unterliegt nicht den Mietpreis- und Belegungsbindungen öffentlich geförderter Wohnungen. Instrumente zur Kontrolle des Leerstandes im nicht geförderten Wohnungsbestand sind aktuell nicht gegeben, da die Zweckentfremdungsverordnung seit 2007 außer Kraft ist.

 

Antwort der Verwaltung am 26.02.2019

zu den Fragen 1 - 3: Das Objekt unterliegt nicht den Mietpreis- und Belegungsbindungen öffentlich geförderter Wohnungen. Instrumente zur Kontrolle des Leerstandes im nicht geförderten Wohnungsbestand sind aktuell nicht gegeben, da die Zweckentfremdungsverordnung seit 2007 außer Kraft ist.

 

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