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Achenbachstraße 78

Ben Klar

zur Sitzung der BV am 26.02.2019 hatte ich eine Anfrage bzgl. des Leerstandes im Haus Achenbachstraße 78 gestellt. In der Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass dieses Haus bereits seit min. 20 Jahren leer steht.

Die Verwaltung antwortete damals, dass es in Düsseldorf keine Instrumente zur Kontrolle von Leerstand gäbe.

Das hat sich geändert, da vom Rat mittlerweile eine Wohnraumschutzsatzung verabschiedet wurde, um gegen Leerstände im Wohnungsbereich vorgehen zu können.

Deshalb stelle ich als Vertreter der LINKEN in der BV 2 folgende Anfrage:

  1. Hat die Verwaltung mit der Wohnraumschutzsatzung jetzt das notwendige Instrument, um konkret gegen den geschilderten Leerstand vorgehen zu können?
     
  2. Wie sieht das weitere Verfahren aus?
     
  3. Wann kann damit gerechnet werden, dass die leerstehenden Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stehen?

Mit freundlichen Grüßen

Ben Klar

 

Antwort der Verwaltung am 03.12.2019

zu Frage 1: Mit der am 29.08.2019 erlassenen Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum hat die Verwaltung nunmehr die Möglichkeit, dem Leerstand im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens entgegen zu wirken.

zu Frage 2: Die Verwaltung wird in einem ersten Schritt Kontakt zu dem Eigentümer des Objektes Achenbachstraße 78 aufnehmen und ihn auf das nun bestehende Verbot der zweckfremden Nutzung von Wohnraum, hier des Leerstands, hinweisen und ihn um Stellungnahme bitten.

zu Frage 3: Wenn nach der Prüfung des Sachverhalts und Durchführung der Anhörung eine Ordnungsmaßnahme notwendig wird, hat der Eigentümer die Möglichkeit, hiergegen im Rahmen seines Rechtsbehelfs Klage zu erheben. Angesichts der dann abzuwartenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann eine konkrete Aussage zur Verfügbarkeit des Wohnraums derzeit nicht getroffen werden.

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