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Anfrage: Bericht über den Stand der Ausnahmegenehmigungen von den Verkehrsverboten in der Umweltzone im Stadtbezirk 06 zur Sitzung am 27.08.2014

Sachdarstellung:

Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Frage gebeten:

Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Frage gebeten:

  1. Liegen der Verwaltung konkrete Planungen vor, ob Fahrzeuge ohne grüne Plakette, aber mit einer Ausnahmegenehmigung, nach dem 31.12.2015 weiterhin die Umweltzone befahren dürfen?

Begründung:

Viele Autofahrer, die keine grüne Plakette, aber eine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Düsseldorf haben, weil es sich dabei um Fahrzeuge handelt der Abgasstufe Euro 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01.01.2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen wurden, müssen genügend Vorlauf haben, sich auf mögliche Veränderungen einzustellen.

gez. Lothar Daxenberger

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