Anfrage zum Scheitern der Planungen von 49 Sozialwohnungen
(nach dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 03/001 - Oberbilker Allee / Ringelsweide)
Die BV 03 hat in Ihren Beratungen zur Flächennutzungsplanänderung und zum B-Plan Nr. 03/001 Oberbilker Allee /Ringelsweide beschlossen, nach der Klärung verschiedener wichtiger Voraussetzungen (u.a. Lärmbelastung, Anteil sozialer Wohnungsbau,..) der Vorlage 61/109/2015 zuzustimmen. Dies beinhaltet eine Empfehlung der BV 03 an den Ausschuß für Planung und Stadtentwicklung (APS), zu seiner Sitzung am 20.Januar 2016, für eine vorlagegemäße Beschlußfassung . In der Vorlage stand, daß der "Zweck des Bebauungsplanes" sei, den "Schwerpunkt auf die Entwicklung von Wohnungsnutzungen" zu legen (S.4), die durch "eine lärmschützende bis zu 6-geschossige Blockrandbebaung ermöglicht werden soll)"(ebenda) Es könnten so 90 bis 100 neue Wohneinheiten im Plangebiet entstehen. Herr Prof. Petzinka gab u.a. in der Öffentlichkeitsbeteiligung an, daß alleine durch den Abriß des Wohnhauses Oberbilker Allee 53, der "durch einen Neubau (Punkthaus) ersetzt (wird), in dem 100% geförderter Wohnungsbau realisiert werden soll." (Nachfrage Thema Nr. 8..) Nur an der Ringelsweide gäbe es andere Wohnungen. Es handelt sich hierbei nicht um hochpreisige Wohnungen. Eine Entscheidung hinsichtlich Eigentumswohnungen ist bislang nicht gefallen." (Thema, Nachfrage Nr. 11) Verschiedene Bürger hatten dort auch bereits darauf hingewiesen, daß der Anteil neuer öffentlich geförderter Wohnungen bei einem zukünftigen Neubau immer wieder in Aussicht gestellt werde. Gerade bei der Umgestaltung dieses 1,5 Hektar großen Areals wurde uns dies auch immer wieder zugesagt, auch, wenn eingeworfen wurde, daß "im Rahmen des B-Plan-Verfahrens hier keine weitergehenden Regelungen erfolgen könnten, "da es sich um einen Steuerungsbebauungsplan handelt". Aus der Presse entnehmen wir nun, daß die weiteren Planungen mit dem Land NRW erbracht hätten, daß von diesen neuen 100 Wohnungen, nicht, wie zugesagt, die ca. 50 Wohnungen als sozialer Wohnungsbau gefördert würden, sondern jetzt nunmehr nur noch 14 Wohnungen, was nur noch 14 statt 50% entspricht. "DeDer Bau dieser Sozialwohnungen sei an einem Dickicht bürokratischer Regeln gescheitert." (RP vom 30. Dez. 2015) Die Bürger und Bürgerinnen unseres Stadtbezirks und alle, die nach mehr bezahlbarem Wohnraum suchen, um in Düsseldorf noch wohnen zu können, fühlen sich von der Politik "verschaukelt" und die Bezirksverteter*innen sollten sich hier fragen, ob ihre Empfehlung an den APS so bestehen bleiben kann. Frage 1: Was gedenkt die Stadtverwaltung vor dem APS zu vertreten, nachdem im Nachhinein und gegen die vorherigen Zusagen, nun doch wieder einmal der sozial geförderte Wohnungsbau, quasi selbst in einem solchen Umfeld, "außen vor bleiben soll" ? Frage 2: Was ist mit dem Handlungskonzept Wohnen mit seinen ohnehin viel zu niedrigen 20 % für Sozialwohnungen, die jetzt auch noch nicht einmal erreicht werden würden ? Frage 3: Inwieweit kann sich ein/e Bezirksvertreter*in vor den politischen Abstimmungen überhaupt auf Vorlagen der Verwaltung mit Zu- und Aussagen von Investoren verlassen, wenn im Nachhinein solche Zusagen immer wieder gekippt werden dürfen und in den Beschlüssen entsprechende Bedingungen nicht festgezurrt werden ? Mit freundlichen Grüßen Dr. Dieter Sawalies Anja Vorspel Fraktion DIE LINKE in der BV 03
