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Barrierefreie Haltestellen im Bezirk

Ben Klar

Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 26. März 2019:

Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung und die Rheinbahn über den Stand des barrierefreien Ausbaus der ÖPNV-Haltestellen im Bezirk in einer der nächsten Sitzungen Bericht zu erstatten.

Die zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) enthält die Bestimmungen zur Barrierefreiheit, wie sie durch die Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Land sowie durch die UN-Behindertenrechtskonvention gefordert sind. Zur Schaffung eines barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat der Gesetzgeber die Kommunen verpflichtet, bis zum 01.01.2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV in Deutschland auszudehnen.

Bei der Vielzahl der noch nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen im Stadtgebiet ist davon auszugehen, dass auch im Bezirk 2 zum 01.01.2022 nicht alle Haltestellen entsprechend ausgebaut sein werden. Für die Bezirksvertretung ist es deshalb wichtig zu erfahren, wie viele und welche Haltestellen davon betroffen sind, wann mit dem Ausbau zu rechnen ist und welche provisorischen Maßnahmen eventuell ergriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
 

Ben Klar

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