Baulücken im Stadtbezirk 2
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 29.01.2015: In Düsseldorf gibt es eine steigende Nachfrage nach Wohnraum. Das gilt insbesondere im unteren Preissegment des Wohnungsmarktes. Die Stadt muss deshalb den Wohnungsbau für preiswerte Wohnungen anregen. Dazu kann ohne neue Infrastruktur-investitionen die Schließung von Baulücken und Ausnutzung vorhandenen Baurechts beitragen.
In diesem Zusammenhang stelle ich als Vertreter der LINKEN folgende Anfrage:
- Welche Baulücken sind der Verwaltung im Stadtbezirk 2 bekannt (Baulückenkataster) einschließlich Grundstücke mit einer gegenüber dem Baurecht nur geringfügigen Bebauung?
- Gibt es im Stadtbezirk 2 stadteigene Grundstücke, die für den Wohnungsbau in Betracht kommen, aber nicht oder nur geringfügig baulich genutzt sind? Wenn ja, welche?
- Gibt es für diese Grundstücke eine Planung zur weiteren Verwendung und wie sieht diese aus?
Freundliche Grüße
Ben Klar
Antwort der Verwaltung am 26.02.2015
zu Frage 1: Für den Stadtbezirk 2 sind im Baulückenkataster 2 Baulücken aufgeführt. Sie beinhalten ein geschätztes Bauvolumen für 3 Wohnungseinheiten.
Mindernutzungen und Nutzungen, die gegenüber rechtsverbindlichen Festsetzungen veraltet sind, werden im Baulückenkataster nicht aufgeführt.
- Hebbelstraße (7 - 11)
- Tiergartenstraße (23 - 25)
zu Frage 2 und Frage 3: Im Stadtgebiet Düsseldorfs werden keine Flächen im Liegenschaftskataster mit dem Attribut "unbebaut" erfasst, so dass es keine Möglichkeit gibt, mit einer automatisierten Abfrage die unbebauten Flächen zu erfassen.
Sofern jedoch Planungsprozesse zu diesen Grundstücken angestoßen wurden oder werden, wird die Bezirksvertretung jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit beteiligt und aktuell informiert.
