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Denkmalschutz für Dorotheenstraße/Birkenstraße

Ben Klar

Anfrage zur Sitzung der BV 2 am 31.05.2016: Das Eckhaus Dorotheenstraße /Birkenstraße steht seit Jahren leer. Trotz vielfältiger Bemühungen seitens der Verwaltung mit den Eigentümern Einigungen über die Sanierung des Hauses zu erzielen, hat sich bisher nichts getan.

 

Da es in der Vergangenheit zu Ablösungen der Fassade gekommen ist, wurde diese zur Sicherung eingerüstet.
Das Haus steht unter Denkmalsschutz, allerdings ist zu befürchten, dass bei weiterer Verzögerung der Sanierungsarbeiten es irgendwann nicht mehr zu erhalten ist.

Laut Denkmalschutzgesetz sind Eigentümer dazu verpflichtet, ihre Denkmäler instand zu halten. Unter anderem heißt es: „Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten können sich nicht auf Belastungen durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht worden sind, dass Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind.“

In diesem Zusammenhang frage ich als Vertreter der LINKEN in der Bezirksvertretung an: 

  1. Hat die Denkmalschutzbehörde jemals eine Stellungnahme zu dem Zustand und den erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt des angefertigt?

  2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Behörde gekommen?

  3. Wenn nein, wird eine solche Stellungnahme angefordert bzw. warum wird auf eine Stellungnahme verzichtet? 

Mit freundlichen Grüßen 

Ben Klar


Antwort der Verwaltung am 31.05.2016

zu Frage 1 - 3: Die Untere Denkmalbehörde hat in den vergangenen Jahren den Zustand der Fassade wiederholt geprüft. Die Fassade ist in einem sehr schlechten Zustand. Auf ein Abschlagen der losen Fassadenteile wurde bislang dennoch verzichtet, um den Denkmalwert nicht zu gefährden.

Zurzeit überprüft die Denkmalbehörde, ob das Denkmal mit einem vertretbaren Aufwand erhalten werden kann. Von dem Ergebnis der Prüfung hängen die weiteren Schritte ab. Sobald neue Informationen vorliegen, werden diese der Bezirksvertretung umgehend zur Verfügung gestellt.

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