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Diagonalparken Cranachstraße

Monika Müller-Klar

Anfrage zur Sitzung der BV 2 am 22.06.2021:

 

Auf meine Anfrage zur Sitzung am 10.11.2020 beantragte ich das Diagonalparken auf der Cranachstraße zwischen den Hausnummern 4 – 6 wieder zu legitimieren, da der Gehweg dort 4,80 m breit ist.

 

Anfrage zur Sitzung der BV 2

Diagonalparken Cranachstraße

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

zur Sitzung der Bezirksvertretung 02  am 22.6.2021 stelle ich als Vertreterin der LINKEN folgende Anfrage:

Auf meine Anfrage zur Sitzung am 10.11.2020 beantragte ich das Diagonalparken auf der Cranachstraße zwischen den Hausnummern 4 – 6 wieder zu legitimieren, da der Gehweg dort 4,80 m breit ist. Zuzüglich des Längsparkstreifens von 2,20 m ergibt sich eine Gesamtbreite von 7 m. Im Bereich des Eckhauses sind es noch immer 3,80 m plus 2,20 m = 6 m. Die Antwort der Verwaltung zum 18.05.2021 besagt, die „sukzessive im Stadtgebiet vorgenommene Legalisierung des bis dahin geduldeten Gehwegparkens dort zurückzunehmen, wo es bei einer Benutzung für Zufußgehende zu Engstellen kommt. Und „die verbleibende Restgehbreite würde in den genannten Bereichen die Regelbreite von 2,50 m unterschreiten“

Dies bezieht sich sicher auf den Beschluss OVA/054/2020, wo es heißt „die in den Jahren 2008 und 2011 sukzessive im gesamten Stadtgebiet vorgenommene Legalisierung des bis dahin geduldeten Gehwegparkens zurückzunehmen und die Gehwege in voller Breite den Zufußgehenden dort zurückzugeben, wo der gebotene Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen wegen parkender Fahrzeuge nicht eingehalten werden kann“

Daraus ergeben sich folgende Fragen:
 

1. Wie ist es begründbar, dass, obwohl in diesem Bereich ein Gehweg von insgesamt 6 – 7 m vorhanden ist, sodass auch bei diagonal parkenden Autos eine Gehwegbreite von ca. 3 m erhalten bleibt, trotzdem der vorgenannte Beschluss herangezogen wird, der lediglich eine Breite von 1,50 – 2,50 m vorschreibt?

gez. Monika Müller-Klar

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