Zum Hauptinhalt springen

Dorotheenstraße 85

Ben Klar

Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 26.04.2016: Am 01. April 2014 hat die Bezirksvertretung der Bauvoranfrage zur Dorotheenstraße 85 zugestimmt. Laut der Beschlussvorlage sollen dort durch Neubau und Sanierung Familienwohnungen, studentische Apartments und Unterkünfte für Wohnungslose entstehen.

Im gesamten Stadtgebiet mangelt es an Unterkünften für Wohnungslose.

Leider ist bei dem vorbezeichneten Projekt keinerlei Bautätigkeit zu verzeichnen. Ein Bauvorbescheid hat in der Regel eine Gültigkeit von zwei Jahren.

Auf eine Anfrage hat die Verwaltung seinerzeit der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass auch während der Arbeiten Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Wohnungslose erhalten bleiben und nach den Arbeiten Unterbringungsmöglichkeiten im bisherigen Umfang angeboten werden.

Aus diesen Gründen stelle ich als Vertreter der LINKEN in der BV folgende Anfrage:

  1. Ist mittlerweile ein Bauantrag eingereicht bzw. genehmigt worden? Wenn nein: hat der Bauvorbescheid noch Gültigkeit? Wenn ja: Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?                                                                                                                                           
  2. Sind an der o. a. Adresse zurzeit Wohnungslose untergebracht?                                                                                      
  3. Konnte zwischenzeitlich eine Klärung über Unterbringungsmöglichkeiten für Wohnungslose während der Arbeiten und über die Anzahl nach Beendigung der Arbeiten herbeigeführt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Ben Klar


Antwort der Verwaltung am 26.04.2016

zu Frage 1: Ein Bauantrag wurde bisher nicht eingereicht. Die Verlängerung des Bauvorbescheides wurde im März 2016 beantragt und wird in Kürze genehmigt.

zu Frage 2: Das Objekt Dorotheenstraße ist von der Landeshauptstadt Düsseldorf als Sozialgebäude angemietet und wird aktuell zur Unterbringung von Obdachlosen bereitgehalten. Daneben stehen zusätzliche Kapazitäten für zeitlich befristete Sonderbedarfe, wie die kurzfristige Unterbringung von Familien z.B. nach Brandereignissen oder von alleinstehenden Wohnungslosen, die nur bei Kälte auf ein Angebot der Obdachlosenbehörde zugreifen.

zu Frage 3: Die Verwaltung berichtete bereits in der Sitzung am 03.12.2015, dass weiterhin intensive Abstimmungen und Verhandlungen zwischen der Verwaltung und dem Investor erfolgen, mit dem Ziel, die Unterbringungsmöglichkeiten auch zukünftig zu erhalten. Hierzu gibt es aktuell keinen neuen Sachstand.

Zurück zum Kopf der Seite