Zum Hauptinhalt springen

Eigenständiger Haushaltsentwurf für die Bezirksvertretungen

Ben Klar

Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 25. November 2014:

Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, zu den Beratungen für den städtischen Haushalt 2016 für die Bezirksvertretungen jeweils einen eigenständigen Entwurf auszuarbeiten und den Bezirksvertretungen vorzulegen.

Begründung:

Im § 37 (4) der Gemeindeordnung NRW wird ausgeführt:

„Die Bezirksvertretungen wirken an der Beratung über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltspositionen, die sich auf ihren Bezirk und auf ihre Aufgaben auswirken, und können dazu Vorschläge machen und Anregungen geben.

Über die Haushaltspositionen nach Satz 2 und die Haushaltsmittel nach Absatz 1 ist den Bezirksvertretungen eine geeignete Übersicht als Auszug aus dem Entwurf der Haushaltssatzung nach § 80, getrennt nach Bezirken, zur Beratung vorzulegen.“

Freundliche Grüße 

Ben Klar

 

Zurück zum Kopf der Seite