Einführung monatlicher Mitteilung der genehmigten Bauvorhaben
Antrag des Herrn Daxenberger (Die Linke):
Einführung monatlicher Mitteilung der genehmigten Bauvorhaben
Die Verwaltung teilt zu jeder Bezirksvertretungssitzung im Rahmen des TOP „Mitteilungen der Verwaltung“ mit, welche Bauvorhaben im Stadtbezirk 6 seit der letzten Sitzung genehmigt worden sind.
Sachdarstellung:
Laut § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf entscheiden die Bezirksvertretungen aufgrund des § 41 Abs. 3 GO über folgende Angelegenheiten:
1. Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach Baugesetzbuch und Landesbauordnung NW, soweit für den Stadtbezirk wesentliche städtebauliche Gesichtspunkte berührt werden,
2. Baugenehmigungen gemäß § 34 Baugesetzbuch, soweit für den Stadtbezirk wesentliche städtebauliche Gesichtspunkte berührt werden,
3.Baugenehmigungen gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch, 4. Ablösung von Stellplatzverpflichtungen, 5. Abbruchgenehmigungen in Bereichen, in denen eine Erhaltungssatzung besteht.
Daraus folgt, dass die Bauvorhaben im Stadtbezirk 06, die nicht von den Punkten 1 bis 5 betroffen sind (das ist ein großer Teil aller Bauvorhaben) den Bezirksvertreter/innen nicht bekannt sind. Die Kenntnis von allen baulichen Veränderungen im Stadtbezirk spielt aber eine nicht zu unterschätzende Rolle für die Arbeit der Bezirksvertreter/innen. Weitere Begründung ggf. mündlich in der Sitzung
