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Einführung monatlicher Mitteilung der genehmigten Bauvorhaben

Lothar Daxenberger


Antrag des Herrn Daxenberger (Die Linke): 

Einführung monatlicher Mitteilung der genehmigten Bauvorhaben 

 
Die Verwaltung teilt zu jeder Bezirksvertretungssitzung im Rahmen des TOP „Mitteilungen der Verwaltung“ mit, welche Bauvorhaben im Stadtbezirk 6 seit der letzten Sitzung genehmigt worden sind.  
Sachdarstellung:  
Laut § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf entscheiden die Bezirksvertretungen aufgrund des § 41 Abs. 3 GO über folgende Angelegenheiten:  


1. Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach Baugesetzbuch und Landesbauordnung NW, soweit für den Stadtbezirk wesentliche städtebauliche Gesichtspunkte berührt werden,

2. Baugenehmigungen gemäß § 34 Baugesetzbuch, soweit für den Stadtbezirk wesentliche städtebauliche Gesichtspunkte berührt werden,

3.Baugenehmigungen gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch, 4. Ablösung von Stellplatzverpflichtungen, 5. Abbruchgenehmigungen in Bereichen, in denen eine Erhaltungssatzung besteht. 


Daraus folgt, dass die Bauvorhaben im Stadtbezirk 06, die nicht von den Punkten 1 bis 5 betroffen sind (das ist ein großer Teil aller Bauvorhaben) den Bezirksvertreter/innen nicht bekannt sind. Die Kenntnis von allen baulichen Veränderungen im Stadtbezirk spielt aber eine nicht zu unterschätzende Rolle für die Arbeit der Bezirksvertreter/innen. Weitere Begründung ggf. mündlich in der Sitzung

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