Ersatzpflanzungen
im Januar 2018 wurden in der Lindenstraße (240 und 245) an der Ecke Cranachstraße zwei Bäume vom Sturm Frederike zerstört.
Auf Nachfrage hat das Gartenamt mitgeteilt, dass in der laufenden Pflanzsaison – also zwei Jahre nach dem Sturm – Nachpflanzungen durchgeführt werden sollen.
Vor kurzem wurde vor dem Haus Lindenstraße 244 ein weiterer Baum wegen Kronenbruchs gefällt. Hier ist eine Ersatzpflanzung frühestens für die Pflanzzeit 2020/2021 vorgesehen, da im Umlaufverfahren abgeklärt werden soll, ob Einwände gegen eine Nachpflanzung bestehen. Dazu werden Leitungsträger, Stadtentwässerungsbetrieb etc. um Stellungnahmen gebeten.
Es ist für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar, wieso bei Orten, an denen 20 Meter hohe Bäume gestanden haben, nachgefragt werden muss, ob dort Leitungen, Kabel oder Rohre liegen, die einer Nachpflanzung entgegenstehen sollen. Insofern ist es auch nicht nachvollziehbar, warum bis zur Nachpflanzung zwei Jahre vergehen. Gleichzeitig sucht das Gartenamt verzweifelt neue Standorte für Neupflanzungen.
Aus diesen Gründen stelle ich als Vertreter der LINKEN in der BV 2 folgende Fragen:
- Welche Ämter und/oder Versorgungsträger werden bei Nachpflanzungen um Stellungnahmen gebeten (Bitte mit vollständiger Liste)?
- Gibt es unterschiedliche Verfahren bei der Einholung der Stellungnahmen für Neu- bzw. Nachpflanzungen?
- Welche Maßnahmen sind notwendig, um das ganze Verfahren – insbesondere bei Standorten mit jahrzehntealten Bäumen – zu beschleunigen?
Mit freundlichen Grüßen
Ben Klar
Antwort der Verwaltung am 19.11.2019
zu Frage 1: Folgende Stellen werden um Stellungnahme gebeten:
Amt für Verkehrsmanagement – Abteilung Verkehrsplanung
Amt für Verkehrsmanagement – Abteilung Verkehrsregelung (falls betroffen)
Stadtentwässerungsbetrieb
Feuerwehr
Netzgesellschaft
Telekom
Ruhrgas AG
Rheinbahn AG (falls betroffen)
zu Frage 2: Die beiden zum laufenden Geschäft der Verwaltung zählenden Verfahren unterscheiden sich in den folgenden Punkten:
- Zunächst müssen in den ausgewählten Straßenabschnitten geeignete neu zu bauende Baumstandorte ausgewählt werden.
- Für diese jeweiligen ausgewählten Standorte sind individuelle Entwurfspläne zu erarbeiten.
- Diese Pläne werden dann im Umlaufverfahren von den beteiligten Ämtern und Versorgungsträgern geprüft.
- Zusätzlich zu den oben genannten zu beteiligenden Stellen muss bei Neupflanzungen noch die Abteilung Straßenbau vom Amt für Verkehrsmanagement einbezogen werden.
- Nach den eingehenden Stellungnahmen sind die Entwurfspläne entsprechend zu überarbeiten.
- Nach Abschluss des Umlaufverfahrens für Neupflanzungen – bei denen gegebenenfalls auch Parkplätze entfallen – werden die zuständigen Bezirksvertretungen eingebunden.
- Erst nach einer Beschlussfassung können die notwendigen straßen- und landschaftsbaulichen Arbeiten beauftragt werden.
zu Frage 3: Einfluss auf die Zeitdauer der Umlaufverfahren, die insbesondere von den Personalressourcen und der Priorisierung von Aufgabenstellungen der unterschiedlichen Stellen (intern wie extern) abhängen, hat das zuständige Garten-, Friedhofs- und Forstamt nicht.
Sobald die Umlaufverfahren positiv abgeschlossen sind, können die Aufträge für die Pflanzungen an Jahresvertragsfirmen nach arbeitsrationellen bzw. wirtschaftlichen Grundsätzen im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen eingeleitet werden.
Ein wichtiger Faktor für die Zeitdauer der nachfolgenden Arbeitsschritte sind unter anderem die Kapazitäten der Jahresvertragsfirmen. Diese werden in regelmäßigen Abständen über öffentliche Vergabeverfahren (nach VOB) gewonnen, wobei sich bundesweit Fachfirmen bewerben können. Der Zuschlag wird letztendlich an die Firmen mit den wirtschaftlichsten Angeboten erteilt.
Die derzeit besonders gute wirtschaftliche Lage in der Baubranche führt dazu, dass der Bieterkreis aufgrund der hohen Auslastung gering ausfällt.
Für die Baumgrubenerstellung beantragt eine Jahresvertragsfirma zunächst eine Ausnahmegenehmigung beim Amt für Verkehrsmanagement. Hierbei können unter anderem hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere bei Großveranstaltungen und Messen auf Hauptverkehrsrouten und / oder andere Baumaßnahmen in der Umgebung des Baumstandorts zu zeitlichen Verzögerungen führen.
Nach Erteilung der vorgenannten Genehmigung können in einem Arbeitsschritt die alten Baumstubben entfernt und die Baumgruben zur Vorbereitung der Pflanzung erstellt werden. Dabei muss oft auf engstem Raum im fließenden Straßenverkehr gearbeitet werden. Dies kann zu zusätzlichen Verzögerungen führen.
