Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Anfrage zur Sitzung der BV 2 am 22.09.2015: Der § 22 der Geschäftsordnung des Rates regelt die Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner in den Bezirksvertretungen. Danach beschließt die Bezirksvertretung in einer der vorhergehenden Sitzungen, ob eine Fragestunde durchgeführt wird. Außerdem soll die jeweilige Einrichtung einer Fragestunde in der Öffentlichkeit so rechtzeitig bekannt gegeben werden, dass Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern termingemäß eingereicht werden können.
In der Sitzung vom 25. November 2014 hat die BV 2 beschlossen, dass zukünftig generell vor jeder Sitzung der Bezirksvertretung eine Fragestunde durchgeführt werden soll.
In der letzten Sitzung, am 23. Juni 2015, wurde der BV mitgeteilt, dass sie nach wie vor jede Fragestunde einzeln beschließen muss. Daraufhin wurde für die Sitzung am 22. September 2015 die Durchführung einer Fragestunde beschlossen.
Als Vertreter der LINKEN in der BV 2 stelle ich folgende Anfrage:
- Aus welchem Grund muss die Bezirksvertretung über jede Fragestunden einzeln beschließen, obwohl sie in der Sitzung am 25.11.2014 den Beschluss gefasst hat, generell vor jeder Sitzung eine Fragestunde durchzuführen?
- Sollte dieses formal so notwendig sein, wie in Frage 1. beschrieben, ist es dann möglich, einen Punkt „Beschluss zu einer Fragestunde“ generell in jede Tagesordnung aufzunehmen?
- In welchen Medien ist darüber berichtet worden bzw. in welcher Art und Weise ist es der Öffentlichkeit bekannt gegeben worden, dass am 22. September 2015 eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in der BV 2 durchgeführt werden soll?
Mit freundlichen Grüßen
Ben Klar
Antwort der Verwaltung am 22.09.2015
zu Frage 1: Nach der Regelung des § 22, Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates ist die Durchführung jeder einzelnen Fragestunde in einer der vorhergehenden Sitzungen auf Antrag oder Vorschlag der Verwaltung von der Bezirksvertretung zu beschließen.
zu Frage 2: Nein, die Beschlussfassung zur Durchführung einer Einwohnerfragestunde bedarf jeweils eines konkreten Antrages oder Vorschlages der Verwaltung, wobei zu beachten ist, dass in einer Fragestunde nur solche Themen behandelt werden können, für die die Bezirksvertretung entscheidungs- oder anhörungsbefugt ist.
Der Beschluss zur Durchführung der Fragestunde am 22.09.2015 wurde auf Vorschlag der Verwaltung gefasst, da Bürgeranfragen zu den Themen "Anwohnerparkregelung" sowie "Verkehrsführung Grafenberger Allee" über die nach der Beschlussfassung vom 25.11.2014 eingerichtete Möglichkeit, Einwohnerfragen via E-Mail über den Internetauftritt der Bezirksvertretung 2 stellen zu können, eingegangen waren.
zu Frage 3: Auf der Homepage der Stadt Düsseldorf wird auf der Seite der Bezirksvertretung 2 auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht; Fragen können dort jederzeit direkt formuliert und versandt werden. Zudem wurde durch Aushang und Pressemitteilung auf die Fragestunde hingewiesen.
