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Gaslaternen im Bezirk

Ben Klar

Zur Sitzung der BV 2 am 21. März 2017 stelle ich als Vertreter der LINKEN folgende Anfrage: Zur Sitzung der Bezirksvertretung im Januar hatte ich eine Anfrage zu Gaslaternen im Bezirk gestellt, die leider in der Sitzung nicht beantwortet werden konnte. Die Antwort der Verwaltung, die in der Sitzung im Februar behandelt wurde, zeigt ein merkwürdiges Verständnis bei der Interpretation von Ratsbeschlüssen.

In der Ratssitzung vom 10. Dezember 2015 hatte der Rat der Verwaltung einige Vorgaben gemacht, die erfüllt werden sollten, bevor ein endgültiger Beschluss über das zu erhaltende Gaslaternen-Netz in Düsseldorf gefasst wird. Nach der Erfüllung dieser Vorgaben hatte ich in meiner Anfrage gefragt.

In der ersten Frage wurde nachgefragt, wann eine Bilanz des Masterplanes und  eine Stellungnahme der Denkmalbehörde vorgelegt wird. Die Antwort lautete, dass die Bilanz mit dem Masterplan und die Stellungnahme der Denkmalbehörde nach Eingrenzung der möglichen Erhaltungsgebiete vorgelegt werden. Diese Antwort ist unbefriedigend, da sie keine konkreten Angaben erhält. Besonders die Antwort zum Denkmalschutz lässt den Schluss zu, dass die Denkmalschutzbehörde erst eingeschaltet wird, wenn die Erhaltungsgebiete festgelegt wurden. Deshalb wird noch einmal nachgefragt:

1. Wann wird die Bilanz des Masterplanes (bzw. der Masterplan) und die Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde vorgelegt?

In der zweiten Frage wurde nachgefragt, wann die vom Rat geforderte Teststrecke eingerichtet wird. Darauf wurde geantwortet, dass es entsprechend ausgestattete LED-Leuchten bereits im Stadtgebiet gäbe und das die Standorte kurzfristig bekannt gegeben würden.

Dazu wird nachgefragt:

2. Ist es richtig, dass die vom Rat geforderte Teststrecke von    der Verwaltung nicht eingerichtet wird und was versteht die Verwaltung unter dem Begriff kurzfristig bzw. wann werden Standorte von LED-Leuchten bekannt gegeben?

Da ein wesentlicher Punkt bei der Entscheidung zur Umrüstung von Gaslaternen die Finanzierung ist, hat der Rat die Erarbeitung von Alternativ-Modellen aufgeworfen. Es stellt sich die Frage, ob die Umrüstung von den Anliegern zu tragen ist, oder ob die Umrüstung ohne Belastung der Anlieger finanziert werden kann. Auf die Frage, wann Ergebnisse zu den Themen Förderstiftung und Contracting-Modell vorgelegt werden, antwortete die Verwaltung, dass eine Konkretisierung zu diesen Themen erst erfolgen kann, wenn Umfang und Zeitspanne der Umrüstung konkretisiert sind.

Auch hierzu eine Nachfrage: 

3.Wird die Finanzierung der Umrüstung nach Vorstellung der Verwaltung erst dann entschieden, wenn über den Umfang des zu erhaltenden Gaslaternennetzes und der vorzunehmenden Umrüstung endgültig beschlossen wurde?

Mit freundlichen Grüßen

Ben Klar


Antwort der Verwaltung am 21.03.2017:

zu Frage 1: Ein konkreter Termin kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden. Als nächster Schritt ist die Vorstellung der zusammengefassten Ergebnisse aus den Bürgerbeteiligungen in den Bezirksvertretungen geplant. Dies erfolgt vor der Sommerpause.
Der "Masterplan energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung" wird voraussichtlich nach der Sommerpause eingebracht.

Die Beteiligung der Denkmalschutzbehörde ist im Vorfeld bereits erfolgt. Eine abschließende Beurteilung ihrerseits wird mit dem Masterplan vorgelegt.

zu Frage 2: Ja. Entsprechende LED-ausgestattete Modelle der "Alt Düsseldorf", "Frankfurter" und "Aufsatzleuchte" sind bereits im Stadtgebiet im Einsatz und können dort im authentischen Umfeld betrachtet werden. Moderne, technische Leuchten sind ebenfalls im Stadtgebiet im Einsatz.
Die Referenzorte werden bis Mai im Geo-Portal eingestellt.

zu Frage 3: Nein. Die finanziellen Auswirkungen des Erhaltes von Gasleuchten und der Umstellung auf strombetriebene Leuchten sind selbstverständlich Teil der Entscheidungsvorlage zum "Masterplan energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung".

 


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