Zum Hauptinhalt springen

Günstigen Wohnraum sichern Instrumente des BauGB im Linksrheinischen nutzen, Voruntersuchung für eine soziale Erhaltungsverordnung.

Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen sowie Herr Blanchard / DIE LINKE an den Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 4

Wir bitten die Bezirksvertretung, folgendes zu beschließen:

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, eine Voruntersuchung für eine soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. (4) BauGB die so genannte Milieuschutzsatzung (http://dejure.org/gesetze/BauGB/172.html) für den Stadtbezirk 04 bei einem unabhängigen Fachbüro zu beauftragen. Daraus soll bei Bedarf eine rechtsverbindliche Satzung abgeleitet werden, die dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt wird. Die Voruntersuchung soll zum Ziel haben, die für eine soziale Erhaltungssatzung in Frage kommenden Stadtquartiere zu identifizieren. Hierbei sind die Einkommens-, Alters- und Sozialstruktur des Quartiers zu untersuchen. Die Ergebnisse der Voruntersuchung sollen der Bezirksvertretung bis Mitte 2012 zur Bewertung und Diskussion vorgestellt werden, um dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie dem Stadtrat eine soziale Erhaltungsverordnung bis Ende 2012 zur Beratung vorlegen zu können.

Sachdarstellung:  Der Wohnungsmarkt im linksrheinischen Düsseldorf ist insbesondere im unteren und mittleren Preissegment extrem angespannt. Diese Situation wird durch Luxusmodernisierungen und Abriss von relativ preiswerten Wohnungen zu Gunsten von hochpreisigen Neubauten verschärft. Dies führt sowohl zu individuellen Härten für die Bewohner Innen als auch zu einem Wandel des Wohnviertels insgesamt. Die vorhandene Bevölkerung gewachsener Stadtviertel gerät unter Druck und wird verdrängt. Im Stadtbezirk 4 wurde dieses Problem zuletzt an der Cimbernstrasse 17 bis 27 deutlich Fraktionsübergreifend wurde bedauert, dass es keine rechtliche Grundlage zum Schutz der Bewohner_Innen und der Bevölkerungsstruktur gibt. Es hat sich gezeigt, dass die Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt nicht ausreicht, um den Wandlungsprozess im linksrheinischen Düsseldorf zu steuern und zu begleiten. In einer Voruntersuchung werden die Aufwertungs-und Verdrängungsentwicklung der Vergangenheit dargestellt und die möglichen weiteren Entwicklungstendenzen bewertet. Darüber hinaus sollen die Folgen und Konsequenzen, die sich aus einer Verdrängung und Veränderung auf die angestammte Bevölkerung ergeben, aufgezeigt werden.

Zurück zum Kopf der Seite