Inhaltliche Stellungnahme des Gartenamtes bei Bauvoranfragen und Bauanträgen
Antrag
Herr Daxenberger bitte Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung am 24.06.2015 zu nehmen und zur darüber abstimmen zu lassen:
Inhaltliche Stellungnahme des Gartenamtes bei Bauvoranfragen und Bauanträgen
Bei den o. g. Baumaßnahmen, bei denen satzungsgeschützten Bäume gefällt werden, werden diese uns mitgeteilt. Jedoch werden oft mehr Bäume gefällt, als in der Vorlage beantragt. Von daher beschließt die Bezirksvertretung 06, nachfolgende andere Verhaltensregeln der Verwaltung.
1. Für jede Beschlussvorlage für eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag soll zukünftig in der BV 06 eine inhaltliche Stellungnahme des Gartenamtes vorliegen, in dem Baumart, Anzahl und Zustand der einzelnen betroffenen satzungsgeschützten Bäume und deren genauer Standort aufgelistet sind und das Gartenamt eine Empfehlung an die Politik gibt, ob alle notwendigen Maßnahmen zu einem möglichen Baumerhalt bereits geprüft und abgewogen wurden.
2. Sollten in der weiteren Planung oder Umsetzung der beschlossenen Baumaßnahme unerwartet weitere Baumfällungen für das beschlossene Bauprojekt erforderlich werden, muss die Angelegenheit der BV 06 zur erneuten Diskussion und Abstimmung vorgelegt werden.
3. Für die zu erfolgenden Ersatzpflanzungen legt das Gartenamt der BV 06 eine konkrete Planung vor, die mit dem Bauherrn als Auflage formuliert wird und die auch von allen auf deren Umsetzung überprüft werden kann
Sachdarstellung: mündlich
