Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen 03.12.2021
In dem letzten Corona-Pandemie Jahr wurden viele Menschen von Teilhabe an den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen den vergangenen Wochen und Monaten der Corona-Pandemie wurden viele Menschen von Teilhabe an den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Menschen mit Behinderungen sind davon in besonderem Maße betroffen, weil sie fehlende barrierefreie Strukturen nicht ausgleichen können. Statt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen, wird der Fürsorgegedanke weiter zementiert und Menschen mit Behinderungen werden zunehmend von den Almosen der Gesellschaft abhängig gemacht. Menschen mit Behinderungen sind davon in besonderem Maße betroffen, weil sie fehlende barrierefreie Strukturen nicht ausgleichen können. Statt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen, wird der Fürsorgegedanke weiter zementiert und Menschen mit Behinderungen werden zunehmend von den Almosen der Gesellschaft abhängig gemacht.
So hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt deutlich verschärft. Menschen mit Behinderungen sind generell von hoher Arbeitslosigkeit betroffen. Hinzu kommt, dass viele Menschen von Isolation und Vereinsamung betroffen sind – und zwar nicht nur die Bewohner in Einrichtungen und Pflegeheimen, sondern auch viele pflegebedürftige Personen und Menschen mit Behinderungen, die allein zu Hause leben. Assistenzleistungen werden eingeschränkt. Besonders drastisch entwickelt sich dieser Umstand für Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf.
Umso wichtiger ist es gerade jetzt, dass sich Menschen mit Behinderungen in politische Entscheidungsprozesse einbringen können. Dazu brauchen sie oftmals Ermutigung und Unterstützung, vor allem aber barrierefreie Strukturen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Die Partei DIE LINKE tritt mit ihrem Teilhabekonzept dafür ein, das Selbstvertretungsrecht von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Die Beschäftigungsquote muss wieder angehoben werden. Die Ausgleichsabgabe soll deutlich erhöht und als Bußgeld umgestaltet werden, um zu verhindern, dass Unternehmen die Beschäftigungspflicht faktisch aushebeln können. Beschäftigten in Werkstätten soll das Recht auf ein reguläres Arbeitsverhältnis mit tariflicher Entlohnung oder mindestens auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes zugesichert werden.

