Mehr Bürgerbeteiligung in der Bezirksvertretung
Antrag zur Sitzung der BV 2 am 26.02.2015: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat und der Verwaltung, den § 22 der Geschäftsordnung des Rates mit dem § 7 zu harmonisieren.
Begründung:
Im § 22 werden Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner in den Bezirksvertretungen geregelt. Der § 7 regelt die Handhabung von Anfragen der Ratsmitglieder, die sinngemäß auch für Mitglieder der Bezirksvertretungen gilt.
Es ist nicht nachvollziehbar ist, dass Anfragen von EinwohnerInnen drei Wochen vor der Sitzung der BV einzureichen sind, wohingegen Anfragen von BezirksvertreterInnen erst zwei Wochen vor der Sitzung vorliegen müssen.
Darüber hinaus ist der § 22 auch in weiteren Punkten eher dazu geeignet, mögliche FragestellerInnen aus der Bevölkerung abzuschrecken als zu animieren. So haben EinwohnerInnen keinen Anspruch auf schriftliche Beantwortung und Antworten werden generell nur dann gegeben, wenn die jeweilige Person anwesend ist.
Die Möglichkeit für Einwohnerinnen und Einwohner, über Anfragen eine verstärkte Beteiligung an der Kommunalpolitik zu erreichen, ist zu begrüßen. Allerdings ist es dann auch notwendig, die Formalien so zu gestalten, dass sie nicht als Hindernis und Abschreckung empfunden werden.
Freundliche Grüße
Ben Klar
