Überprüfung der Begründung zu den Düsseldorfer Erhaltungssatzungen
Antrag der Fraktionen SPD/Grüne/DIE LINKE an den Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 4
Die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, SPD und Georg Blanchard, DIE LINKE bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung, am 07. März 2012, zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:
Die Bezirksvertretung bittet den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung folgendes bei der Verwaltung zu beauftragen. Die Begründungen der Satzungen, zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzungen), der Landeshauptstadt Düsseldorf, sollen überprüft und ggf. aktualisiert werden. Das Ergebnis soll dem APS, sowie dem Rat, in einer überarbeiteten Fassung zum Beschluss vorgelegt werden. Dabei soll insbesondere überprüft werden, welche Bau-und Stil- Epochen als städtebauliche Eigenarten erhaltenswert sind. In den Entscheidungsprozess zur Überarbeitung der Begründung soll die Bezirksvertretung gehört und eingebunden werden.
Sachdarstellung:
Die von der Verwaltung in der letzten Sitzung vertretene Rechtsansicht, dass nur die, in der jeweiligen Begründung angeführten, Stilrichtungen von der Erhaltungssatzung als ortsbildprägend geschützt werden, war ohne weiteres nicht für allle Mitglieder der Bezirksvertretung nachvollziehbar. Für die Überprüfung der Begründung sollten Belege, Urteile, Kommentare u.ä. für diese Rechtsauslegung zu Grunde gelegt werden. Es gilt außerdem zu beachten, dass sich seit dem Erlass der Erhaltungssatzung, Anfang der 1980er Jahre, die Baukultur selbst, sowie ihre Wahrnehmung verändert hat. Die Überprüfung ist vorsorglich zu verstehen, um in Zukunft Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
