Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt Naziprovokation vor einer Moschee

Pressemitteilung des Bündnisses "Düsseldorf stellt sich quer":

Die Polizei verhindert Zugang zur Gegenkundgebung

 

Rund 300 Menschen beteiligten sich gestern anlässlich einer erneuten Provokation von „Dügida“ an einem Flashmob vom Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ im Düsseldorfer Hauptbahnhof. Über eine Stunde zeigten Düsseldorfer und Düsseldorferinnen durch eine Sitzblockade, dass in Düsseldorf kein Platz für Rassismus ist.

„Wir haben uns gestern als Düsseldorferinnen und Düsseldorfer symbolisch einen Platz wiedergeholt, den die Polizei sonst hermetisch für ein Häuflein Neonazis abriegelt, die zu einer Hetzveranstaltung anreisen.“, erklärt Christian Jäger vom Bündnis. „Im Schüren von Hass gegen Düsseldorfer mit ausländischen Wurzeln oder islamischem Religionsbekenntnis sehen wir kein Freiheitsrecht, sondern ein Verbrechen.“


Mit völligem Unverständnis hat das Bündnis das Urteil des VG Düsseldorf zur Kenntnis genommen, dass Neonazis offen vor einer Moschee provozieren dürfen. Die neue Route der Neonazis führte auch über eine Montagabend dauerhaft angemeldete Gegenkundgebung auf der Mintropstraße. Die Polizei verhinderte, dass Menschen an dieser Gegenkundgebung teilnehmen konnten. Von über 300 DemonstrantInnen wurde gerade einmal 10 (!) zur Kundgebung durchgelassen, dabei mussten sie sich von der behelmten Polizei in kleinen Gruppen zusammenpferchen lassen. Gegen den Polizeieinsatz wird eine Feststellungsklage beim VG Düsseldorf eingereicht.
„Hier wird das Versammlungsrecht mit zweierlei Maß gemessen, Neonazis dürfen ungestört laufen, während unsere – ebenfalls vom Versammlungsrecht geschützten - Kundgebungen  massiv behindert werden. Das Klima, das die Polizei gestern geschaffen hat, stört massiv die bisher gute Kooperation zwischen unserem Bündnis und der Behörde“, sagt Oliver Ongaro. „Wir fordern, dass es am Mittwoch bei den Protesten gegen Pegida ein anderes Einsatzkonzept gibt und polizeiliche Schikanen gegenüber GegendemonstrantInnen unterlassen werden.“