Änderung der Bezirkssatzung des Rates der Stadt Düsseldorf

Ben Klar

Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 02 am 09.03.2010

Sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin,

 

als Vertreter der LINKEN in der BV 02 stelle ich folgenden Antrag:

 

Die Bezirksvertretung  02 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf die Satzung über Bezirksvertretungen und Bezirksverwaltungsstellen wie folgt zu ändern:

Der § 3 Abs. 2 Nr. 5 Satz 4 („Zu den Vereinigungen im Sinne dieser Bestimmung werden solche aus dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes gemäß Jugendhilfegesetz (SGB VIII) nicht gezählt.“) wird gestrichen.

Der § 3 Abs. 6 („Nach den Bestimmungen des Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) besteht für die Einrichtungen des Jugendamtes keine Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretungen.“) wird um folgenden Satz ergänzt: „Sie sind in diesen Angelegenheiten anzuhören.“

 

Begründung:

Die bisherigen Regelungen ermöglichen keine klare Aussage darüber, wie die Bezirksvertretungen in Angelegenheiten der Jugendhilfe zu beteiligen sind. Gerade Jugendeinrichtungen und Verbände der Jugendhilfe haben oftmals einen starken Bezug zu den einzelnen Bezirken, so dass eine Einbeziehung der Bezirksvertretungen in die Entscheidungsfindung sinnvoll und richtig ist.

Der – neben dem gesamtstädtischen auch - bezirksbezogene Ansatz in der Jugendhilfe zieht sich durch alle Bereiche seiner Arbeit, beispielhaft sei hier nur der Kinder- und Jugendförderplan 2010 – 2014 genannt.

 

Freundliche Grüße

Ben Klar