Leerstand auf der Hoffeldstr. 71

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,

 

zur Sitzung der BV 2 am 13.12.2022 stelle ich als Vertreterin der Linken in der BV folgenden Antrag:

 

Die BV 2 fordert die Verwaltung auf, unter Nutzung aller entsprechender Paragraphen des Baugesetzbuches sowie der Wohnraumschutzsatzung der LHD kurzfristig ein Verfahren einzuleiten, um das leerstehende Haus Hoffeldstr. 71 dem Wohnungsmarkt zuzuführen.

Spätestens bis Ende des ersten Quartals des Jahres 2023 ist die BV über den Stand der Entwicklung zu informieren.

 

Begründung:

In Ihrer Antwort vom 22.11.2022 auf meine Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass das Haus auf Anordnung der Stadtverwaltung wegen Unbewohnbarkeit seit 2016 leer steht. Anordnungen zur Instandsetzung der Mängel sind ins Leere gelaufen. Die einzige Perspektive sieht die Verwaltung in einem Wechsel der Eigentümerschaft.

 

Seit nunmehr fast sieben Jahren verfällt das Haus, ohne dass sich etwas ändert. Mittlerweile kann man davon ausgehen, dass es über kurz oder lang zu einer Gefährdung der Umgebung wird, wenn es dazu nicht schon gekommen ist. Das einzige, was der Verwaltung einfällt ist, dass sie regelmäßig (was bedeutet „regelmäßig“?) die Eigentumsverhältnisse überprüft. Es wäre an der Zeit, dass die Verwaltung die Mittel nutzt, die ihr zur Verfügung stehen, um das Haus wieder bewohnbar zu machen und dem Mietmarkt zuzuführen. Auch Möglichkeiten der Enteignung sind dabei zu prüfen und umzusetzen.

 

gez. Monika Müller-Klar