Teilgesperrte Bürgerwiese

Die Bürgerwiese in Garath Ost ist nach vielen Beschwerden von Anwohner*innen über Schmutz und Lärm neu gestaltet worden. Es gibt Möglichkeiten, sich zu treffen, sich zu erholen, spielen, gemeinsam picknicken usw.

Am Sonntag, dem 07.05.2017 war ein Teil der Garather Bürgerwiese mit einem rotweißen Flatterband abgesperrt. Am Abend wurde an diesem Teil ein Feuerwerk gezündet. Auf Facebook war nachzulesen, dass an dieser Stelle eine Geburtstagsparty mit vom Ordnungsamt genehmigtem Feuerwerk gefeiert wurde. Für die Garather Bürgerwiese gilt laut Verwaltung die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Düsseldorfer Straßenordnung) vom 04. Oktober 20016. Dazu stelle ich folgende Anfrage: 1. Gibt es eine gesonderte Regelung über Anmieten und Benutzung der Garather Bürgerwiese? 2. Ist ein Absperren von Teilen der Bürgerwiese für private Feiern rechtlich möglich und gewollt? 3. Sind Feuerwerke auf einer von Wohnhäusern umgebenen Wiese rechtlich möglich und wer trägt das Risiko bei Personen- und/oder Sachschäden? Freundliche Grüße